Was Sie über meine Ernährungsberatung wissen sollten

Welche Qualifikationen besitze ich?

Ich bin ausgebildete Diätassistentin und Diätküchenleiterin.

Zudem bin ich seit vielen Jahren über die Deutsche Gesellschaft der qualifizierten Ernährungstherapeuten und Ernährungsberater (QUETHEB e.V.) für die Ernährungstherapie registriert. Durch regelmäßige Fortbildungen erhalte ich diese Registrierung aufrecht.

Zusätzlich besitze ich für den Schwerpunkt Lebensmittelallergien / Lebensmittelunverträglichkeiten das Zertifikat zur Ernährungsfachkraft vom Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB e.V.).

Seit 2005 bin ich als Ernährungstherapeutin für die Fettstoffwechseltherapie über die Akademie für differenzierte und integrale Fettstoffwechseltherapie (AdiF) akkreditiert.

Wie viele Sitzungen werden von der Krankenkasse bezuschusst oder übernommen?

Die Krankenkasse bezuschusst oder übernimmt in der Regel das Erstgespräch und bis zu vier Folgegespräche. Am besten klären Sie dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse ab, da jede Krankenkasse dies individuell regelt.

Was braucht Ihre Krankenkasse zur Genehmigung des Zuschusses für die Ernährungstherapie?
  • Eine ausgefüllte Notwendigkeitsbescheinigung Ihres Arztes/Ihrer Ärztin, möglichst mit allen Diagnosen
  • Einen Kostenvoranschlag, den ich Ihnen per E-Mail zur Verfügung stelle
  • Meine Qualifikation liegt jeder Krankenkasse vor
Wann erhalten Sie die Kostenerstattung von Ihrer Krankenkasse?

Eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse erfolgt in der Regel nach durchgeführter Behandlung und bereits erfolgter Bezahlung.

Welche Unterlagen benötigen Sie vorab von mir?
  • Einen Vordruck der Notwendigkeitsbescheinigung für Ihren Arzt/Ihre Ärztin
  • Einen Kostenvoranschlag
  • Einen Behandlungsvertrag
  • Einen oder mehrere Fragebögen
  • Ein Ernährungsprotokollvordruck/Symptomtagebuch mit Anleitung
Welche Unterlagen benötigen Sie für einen Termin in Präsenz oder Online?
  • Die Kopie der Notwendigkeitsbescheinigung ihres Arztes/Ihrer Ärztin
  • Den unterschriebenen Behandlungsvertrag
  • Die ausgefüllten Fragebögen
  • Ein Ernährungsprotokoll/ Symptomtagebuch, das über 5-7 Tage geführt wurde
  • Aktuelle und ältere Blutwerte und Arztberichte/Diagnosen
  • Einen Medikamentenplan und ggf. eingenommene Nahrungsergänzungsmittel
  • Ihre vorab notierten Fragen
Was passiert beim Erstgespräch?

Es handelt sich hierbei um ein persönliches Anamnesegespräch Ihrer Lebens- und Ernährungsgewohnheiten, bei dem ich Ihren Gesundheitszustand und Ihre Krankheitsvorgeschichte systematisch abfrage. Ihre Stoffwechselsituation wird anhand der mitgebrachten Befunde und Ihrer konkreten Beschreibungen genau analysiert und dokumentiert. Empfehlungen für Ihre Ernährungsumstellung erfolgen nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft. Gemeinsam legen wir Ihre persönlichen Behandlungsziele fest und erarbeiten Lösungsstrategien, die auf Sie abgestimmt alltagstauglich und umsetzbar sind.

Wie lange besuchen Sie meine ernährungstherapeutische Sprechstunde?

Das kommt auf die Thematik an. In der Regel begleite ich meine Klient/inn/en zwischen 3 Monaten und 2 Jahren. Im Gegensatz zu kurzfristigen Diäten und Ernährungstrends zielt eine individuell abgestimmte Ernährungsumstellung auf eine dauerhafte Veränderung der Essgewohnheiten ab, die ein Leben lang beibehalten wird. Verhaltensänderungen benötigen Zeit. Sie geben dabei das Tempo vor und werden im gesamten Prozess von mir begleitet.

Kann die Beratung auch online stattfinden?

Eine Beratung bei mir in der Praxis ist die Regel. Es gibt allerdings viele Gründe, die eine online Beratung erforderlich werden lassen. Dann berate ich sie gerne digital. Ich nutze die Plattformen zoom.us oder www.webprax-f2f.de die Ihre sensiblen Daten selbstverständlich schützen.

Müssen Sie jetzt für sich anders kochen und essen als der Rest Ihrer Familie?

Sie können für sich und Ihre Familie mit saisonal und regional erzeugten Nahrungsmitteln gesund und abwechslungsreich kochen. Es kommt meist nur auf die richtige Auswahl und Komposition der Lebensmittel an. Ich spreche auch Empfehlungen zu besser verträglichen oder gesünderen Lebensmitteln aus.

Dürfen Sie bei einer Ernährungsumstellung nie wieder Süßigkeiten essen oder auswärts essen gehen?

Nein, ein Verzicht auf Süßigkeiten führt meist zu Heißhungerattacken. Auch auf das essen gehen müssen Sie nicht verzichten. Sie lernen selbstbestimmt „das Richtige für sich“ auszuwählen.

Was passiert, wenn Sie einen Termin absagen oder verschieben müssen?

Es kann immer mal passieren, dass aufgrund von Krankheit oder aus anderen wichtigen Gründen ein Termin abgesagt werden muss. Das kann sowohl auf Klienten- als auch auf Beraterseite passieren.

In einem solchen Fall versuche ich Sie immer rechtzeitig zu informieren und erwarte das gleiche von Ihnen. Wenn Sie einen Termin mindestens zwei Werktage vorher absagen (per Telefon bzw. Anrufbeantworter oder E-Mail), entstehen Ihnen keine Kosten. Andernfalls berechne ich 30 Minuten Beratungsgebühr für den abgesagten Termin.

Verkaufe ich Ihnen Produkte wie z. B. Säfte oder Tabletten?

Nein. Ich berate herstellerunabhängig, produktneutral und arbeite ohne Verkauf von Produkten oder Nahrungsergänzungsmitteln.

Was sollten Sie noch wissen?

Der Beruf der Diätassistentin ist – anders als der der Ernährungsberaterin – ein durch ein Berufsfachgesetz geschützter Medizinalfachberuf und bildet das Bindeglied zwischen Arzt/Ärztin und Patient/Patientin. Die therapeutische Beziehung ist äußerst wichtig für den Erfolg einer Ernährungstherapie. Basis dieser Beziehung sind Vertrauen und Sicherheit. Ich unterliege daher der Verschwiegenheitspflicht.